Recyclinghackschnitzel werden aus geschreddertem, gesiebtem und abmagnetisiertem Gebrauchtholz hergestellt. Man unterscheidet in Deutschland vier Qualitätsstufen: A 1 bis A 4. Je nach Belastungsgrad wird das Holz nach den Vorschriften der Altholzverordnung in eine dieser Qualitätststufen für Recyclingholz und Gebrauchtholz eingeordnet. Im europäischen Recht unterscheidet man je nach Belastungsgrad zwischen grüner Liste, gelber Liste und roter Liste. Unbehandelte Recyclinghölzer, die keine wesentlichen Störstoffe enthalten und die keine umweltgefährdende Beimischungen enthalten gehören zur grünen Liste, Recyclingholz, das Belastungen enthält, die nicht gefährlich sind, die aber eine Überwachung der Qualität und der Verbringung des Holzes erfordern, gehören zur gelben Liste. Der grenzüberschreitende Transport dieser Hölzer muss notifiziert werden. Recyclingholz, dass umweltgefährdende Stoffe enthält, gehört zur roten Liste. Die Klassifizierung der Hölzer erfolgte nach den Produktklassen des Europäischen Abfallkatalogs (EAK) bzw. erfolgt heute nach denen der Abfallverzeichnisverordnung (AVV). Recyclinghackschnitzel werden stofflich in der Spanplattenindustrie verwandt oder zur energetischen Verwertung als Energieholz an Biomassekraftwerke oder Biomasseheizwerke geliefert.